Hausordnung, Brandschutzordnung, Werkstättenordnung
Hausordnung
Download der Hausordnung: Hausordnung.pdf
Wozu eine Hausordnung?
In unserer Schule arbeiten viele Menschen zusammen: Lehrer/-innen, Schüler/-innen, die Schulleitung, das Verwaltungspersonal, das Reinigungspersonal, indirekt auch die Eltern. Damit wir gut zusammenarbeiten können, brauchen wir Regeln. Die allgemeinen, für alle Schulen gültigen Regeln geben uns die Schulgesetze, die speziell für unsere Schule gültigen vereinbaren wir in der „Hausordnung“.
Grundsätzliches
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen einander mit Respekt. Dazu gehören Freundlichkeit, Fairness, Hilfsbereitschaft, Toleranz und gegenseitiges Vertrauen. Wir vermeiden körperliche Gewalt. Niemand darf andere verletzen oder gefährden. Verletzen kann man auch durch Worte. Daher bemühen wir uns, verbale Kränkungen zu vermeiden. Die Klassenvorstände und die Schulleitung schöpfen alle Möglichkeiten des Schulunterrichtsgesetzes aus, um alle Mitglieder der Schulgemeinschaft vor „Mobbing“ jeder Art zu schützen. „Mobbing“ ist auch, wenn jemand mit SMS belästigt wird, die er/sie nicht haben will, oder gegen seinen/ihren Willen fotografiert wird (siehe auch: Verhalten in der Pause).
- Wir wissen, dass Konflikte nicht immer zu vermeiden sind. Wir versuchen aber, diese Konflikte auf menschenfreundliche Weise zu bereinigen. Wenn wir dazu selbst nicht im Stande sind, holen wir uns Hilfe. Unsere Ansprechpartner/-innen sind vor allem: Klassenvorstand, Lehrer/-innen des eigenen Vertrauens, Mitglieder des psychosozialen Netzwerks und die Peer-Mediator/-innen, Schulleitung.
Vor dem Unterricht
- Die Schüler/-innen betreten das Schulgebäude durch den Schülereingang (Garderobenbereich). Fahrräder und Mopeds „parken“ sie am dafür vorgesehenen Abstellplatz. Der Schulparkplatz darf nur von Personen benützt werden, die eine Parkgenehmigung haben.
- Den Garderobenraum verwenden wir ausschließlich zum Umkleiden. Er ist als Aufenthaltsraum ungeeignet. Um Verschmutzung zu vermeiden, konsumieren wir in der Garderobe keine Speisen und Getränke.
- Die Schüler/-innen betreten die Klassenräume mit Hausschuhen (keine Turnschuhe, keine Schuhe mit schwarzen Sohlen). Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Sauberkeit im Haus und in weiterer Folge zum Schulbudget. Denn bei größerer Verschmutzung würden für die Schule höhere Reinigungskosten anfallen.
- Unterrichtsbeginn ist um 8:00 Uhr. Um 7:45 öffnet die Gangaufsicht die Klassenräume, die ab dieser Zeit für die Schüler/-innen zugänglich sind. Vor 7:45 können sich die Schüler/-innen in der Aula aufhalten. Das gilt auch für Schüler/-innen, die erst später Unterricht haben.
- Vor und während der Unterrichtszeit ist der Konsum alkoholischer Getränke untersagt.
Während der Unterrichtszeit
- Damit Unterricht gelingt und von allen positiv erlebt wird, müssen alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Die Lehrer/-innen bemühen sich um einen qualitätvollen Unterricht im Sinne des Schulunterrichtsgesetzes und der gültigen Lehrpläne. Die Schüler/innen leisten ihren Beitrag zum Gelingen des Unterrichts, indem sie die Pflichten, die im Schulunterrichtsgesetz formuliert sind, einhalten (§ 43 SchUG): regelmäßiger und pünktlicher Unterrichtsbesuch, Mitarbeit, Einordnung in die Klassengemeinschaft, Unterrichtsmittel wie Bücher, Hefte etc. mitbringen).
- Die Schüler/-innen und Lehrer/-innen begeben sich pünktlich in die Unterrichtsräume.
- Sollte zehn Minuten nach dem Läuten der Lehrer/die Lehrerin noch nicht anwesend sein, melden die betroffenen Schüler/-innen dies in der Administration oder im Sekretariat.
- Stundenplanänderungen gibt die Administration auf dem Supplierplan bekannt.
- Wenn wir einen Klassenraum verlassen, schließen wir die Fenster und löschen das Licht. Sollte dies notwendig sein, sperrt der Lehrer/die Lehrerin die Tür zu.
- Wenn wir in einer anderen Klasse „zu Gast“ sind, verursachen wir dort keine Schäden und Verschmutzungen und respektieren insbesondere das Eigentum der anderen Schüler/-innen.
- Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler/-innen die Schulliegenschaft nicht verlassen. Ausnahmegenehmigungen erteilt in begründeten Fällen die Schulleitung. Will ein Schüler/eine Schülerin den Unterricht vorzeitig verlassen, muss er/sie die Genehmigung des Klassenvorstands einholen oder desjenigen Lehrers/der Lehrerin, die in der auf die Pause folgenden Stunde Unterricht hat.
- Essen während des Unterrichts ist nicht gestattet.
In den Pausen
- Die Schüler/-innen setzen sich nicht auf die Fensterbretter, weil das lebensgefährlich sein kann.
- Die Schüler/-innen verlassen in den Pausen nicht das Schulgebäude, sofern dies nicht bewilligt wurde.
Handy-Gebrauch
- Während der gesamten Unterrichtszeit (Beginn 8.00 Uhr) dürfen die Schüler/innen der Unterstufe das Handy nicht in Betrieb nehmen. Diese Regelung gilt auch für die Pausenzeiten am Vormittag. Die Schüler/innen der Oberstufe dürfen das Handy während der Unterrichtsstunden nicht verwenden.
- Wird ein Handy von einer Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat abgegeben, bleibt es dort, bis für den betroffenen Schüler/die Schülerin der Unterrichtstag zu Ende ist. Wenn noch Nachmittagsunterricht stattfindet, wird das Handy erst nach Ende des Nachmittagsunterrichts ausgehändigt. Ausgenommen sind folgende Situationen: Das Sekretariat ist bis 15.30 besetzt. Schließt der Nachmittagsunterricht erst später, kann der betroffene Schüler/die Schülerin das Handy nach Ende der 8. Unterrichtseinheit abholen. Findet der Nachmittagsunterricht nicht an der Schule, sondern anderswo statt, kann der Schüler/die Schülerin das Handy nach Ende des Vormittagsunterrichts abholen.
- Wenn ein Schüler/eine Schülerin schon zum zweiten Mal die Regel für den Handy-Gebrauch nicht einhält, verständigt das Sekretariat die Eltern. Wenn der Schüler/die Schülerin bereits zum dritten Mal gegen die Regel für den Handy-Gebrauch verstößt, bleibt das Handy im Sekretariat, bis es die Eltern abholen.
- Wir unterlassen es, jemanden zu fotografieren oder zu filmen, der/die dies nicht haben will. Wir belästigen auch niemanden mit SMS, wenn der/die Betroffene dies nicht haben will.
Nach Unterrichtsschluss und in der unterrichtsfreien Zeit
- Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler/-innen die Sessel auf die Tische, schließen die Fenster, kurbeln die Jalousien hoch und löschen das Licht. Die Lehrkraft sperrt die Klasse zu.
- In der unterrichtsfreien Zeit können die Schüler/-innen, die im Schulgebäude bleiben, die Aula benutzen.
- Schüler/-innen der Unterstufe, die in der unterrichtsfreien Zeit in der Schule bleiben, brauchen eine Genehmigung der Eltern.
- An der Straßenbahnhaltestelle achten wir auf unsere eigene Sicherheit und auf die Sicherheit anderer. Darüber hinaus tragen die Schüler/-innen durch ihr Verhalten an der Haltestelle zum Bild bei, das sich unsere Nachbarn von unserer Schule machen. Wir vermeiden wüste Streitereien und die lautstarke Verbreitung von Schimpfwörtern. In der Straßenbahn nehmen wir auf andere Fahrgäste Rücksicht.
Sicherheit und Sauberkeit
- Wir nehmen keine Gegenstände in die Schule mit, die die Sicherheit anderer gefährden könnten.
- Wir achten grundsätzlich das Eigentum anderer, entwenden und beschädigen es nicht. Zur eigenen Sicherheit vermeiden wir nach Möglichkeit, größere Geldbeträge und Wertgegenstände in die Schule mitzunehmen. Vor allem lassen wir sie nicht unbeaufsichtigt herumliegen. Die Schule kann keine Haftung übernehmen.
- Wenn wir Eigentum anderer im Schulgebäude finden und nicht wissen, wem es gehört, geben wir das Fundstück beim Schulwart ab. Wer etwas verloren hat, meldet den Verlust beim Schulwart oder im Sekretariat.
- Wir bemühen uns, das Schulhaus nicht unnötig zu verschmutzen oder Einrichtungsgegenstände zu beschädigen.
- Wer nachweislich etwas beschädigt oder verschmutzt hat, muss den Schaden wiedergutmachen.
Spezielle Regelungen für Raumbenützung
- Die Gestaltung des Klassenraums erfolgt im Einvernehmen mit dem Klassenvorstand und mit dem leitenden Schulwart.
- Für Sonderunterrichtsräume und die Bibliothek gibt es besondere Regelungen, die wir einhalten.
- Die Schüler/-innen setzen sich nicht auf die Stufen, die zum Bibliotheksbereich führen (links und rechts), weil dadurch der Zugang blockiert wird. Wenn sie auf anderen Stiegenaufgängen sitzen, achten sie darauf, dass man ungehindert an ihnen vorbeikommt.
- Die Fluchtstiegen dürfen nur im Notfall benützt werden.
- In begründeten Fällen können auch Schüler/-innen den Lift benützen. Die Bewilligung gibt die Schulleitung.
- Wer ein Plakat im Schulgebäude anbringen will, braucht die Genehmigung durch die Schulleitung. Parteipolitische Werbung ist in der Schule nicht erlaubt.
- Auf der Schulliegenschaft besteht Rauchverbot im Sinne des Tabakgesetzes.