Hoftag-Regeln
Regeln - neu und alt:
mit Straßenschuhen auf bekannten Wegen, Mai 2016
Trockene, sonnige Tage sind durch die gelbe „Sonne“ und das Schild in der Aula als „Hoftage“ gekennzeichnet. Bei nassem, regnerischem Wetter am Vormittag ist es kein „Hoftag“. Falls der Nachmittag aber trocken und sonnig ist, kann es noch ein „Hoftag“ werden.
Zur großen Freude der Schüler dürfen sie an diesen „Hoftagen“ die Straßenschuhe auch im Schulgebäude tragen.
Ganz wichtig ist jedoch Folgendes:
- Die Fluchtwege müssen immer respektiert werden. Das bedeutet, dass die Tür vom Hof direkt in den Nebentrakt nicht benützt werden darf.
- Außerdem betreten die Schüler das Gebäude wie immer beim Schülereingang (und nicht beim Lehrereingang) und gehen dann über die Garderobe in die Schule, also nicht über die "Abkürzung", die durch eine Kette versperrt ist.
- Auf gar keinen Fall wird das Schulgebäude über ein Fenster betreten oder verlassen.
- An "Nicht-Hoftagen" gelten die Regeln der Hausordnung wie bisher. Es dürfen also auf keinen Fall die Straßenschuhe in die Klassen mitgenommen werden.
- Damit die gelockerten Regeln für die „Hoftage“ beibehalten werden können, müssen diese Vorschriften eingehalten werden.
Sollten sich während dieses Probelaufs Komplikationen bzw. Verstöße häufen, wird die „Hoftagregelung“ wieder abgeschafft.