Religion-Wahlpflichtfach 8AB
Kirchenbeitragstelle der Diözese Linz, 24. Februar 200
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Thema: Kirche(n) und Geld

Es ist in Österreich üblich, als Mitglied einer Religionsgemeinschaft Kirchenbeitrag zu zahlen. Um genauere Informationen darüber zu erhalten, waren wir am Faschingsdienstag in der Kirchenbeitragsstelle Linz, Hafnerstraße. 

Zahlpflicht besteht, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist und über ein eigenes Einkommen verfügt. Befreiung gibt’s für Zivil- und Wehrdiener, Schüler, Studenten und Lehrlinge.

Informationen zu Zahlungsmodalitäten und eine Online Berechnung ist in folgendem Link zu finden: http://www.dioezese-linz.at/redsys/index.php?page_new=9301

 

Falls jemand seinen Kirchenbeitrag reduzieren will, bestehen folgende Möglichkeiten:

Einen Abbuchungsauftrag (monatlich oder vierteljährlich) erteilen, dadurch bekommt man einen „Frühzahlerbonus“.
Alle außergewöhnlichen Belastungen, die auch beim Finanzamt geltend gemacht werden können, der jeweiligen Kirchenbeitragsstelle mitteilen.
Falls jemandem der Beitrag zu hoch erscheint, ist es sinnvoll, mit der Kirchenbeitragsstelle Kontakt aufzunehmen. 

Bericht: 8AB
Fotos: Mag. Wilhelm Weichenberger


letzte Aktualisierung: 06.03.09

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