Regelung zum Handygebrauch
März
Der SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) hat in der Sitzung vom 5. Februar 2014 folgenden Beschluss gefasst:
Während der gesamten Unterrichtszeit (Beginn 8.00 Uhr) dürfen die Schüler/innen der Unterstufe das Handy nicht in Betrieb nehmen.
Diese Regelung gilt auch für die Pausenzeiten am Vormittag. Die Schüler/innen sind selbst dafür verantwortlich, dass das Handy nicht in Betrieb ist.
Die Neuregelung gilt ab dem 2. Semester des Schuljahres 2013/14, ist also bereits in Kraft.
HR Dir. Dr. Christian Schacherreiter
letzte Aktualisierung: 24.03.14 | Zur Startseite |