Regelung zum Handygebrauch
März 2014

Der SGA (Schulgemeinschaftsausschuss) hat in der Sitzung vom 5. Februar 2014 folgenden Beschluss gefasst:

Während der gesamten Unterrichtszeit (Beginn 8.00 Uhr) dürfen die Schüler/innen der Unterstufe das Handy nicht in Betrieb nehmen.

Diese Regelung gilt auch für die Pausenzeiten am Vormittag. Die Schüler/innen sind selbst dafür verantwortlich, dass das Handy nicht in Betrieb ist.

Die Neuregelung gilt ab dem 2. Semester des Schuljahres 2013/14, ist also bereits in Kraft.

HR Dir. Dr. Christian Schacherreiter


letzte Aktualisierung: 24.03.14

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