Hausordnung, Brandschutzordnung, Werkstättenordnung, iPadNetiquette
Werkstättenordnung
Download der Werkstättenordnung: Werkstaettenordnung.pdf
Download der Benutzerberechtigung: Benutzerberechtigung.pdf
I
- Der Unterrichtsraum für Technisches Werken ist ein Funktionsraum und den Anforderungen entsprechend als Werkstätte eingerichtet. Um Komplikationen zu vermeiden, muss das Verhalten der Schülerinnen / der Schüler den räumlichen Gegebenheiten angepasst sein.
- Selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten und das Entwickeln eines ausgeprägten Gefahrenbewusstseins sind wesentliche Unterrichtsziele, denen sich die Schülerin / der Schüler schrittweise nähert.
- Die Regeln der Werkstättenordnung sowie die Anweisungen der Lehrerin / des Lehrers gelten dabei als Richtlinie und sind aus Sicherheitsgründen unbedingt zu befolgen.
II
- Besonnenheit bei der Arbeit, Rücksichtnahme gegenüber anderen und Disziplin sind die Grundbedingungen für einen gefahrenfreien Unterricht.
- Unnötiges Lärmen muss vermieden werden.
- Zweckmäßige Kleidung und feste Hausschuhe helfen Unfälle vermeiden!
- Aus hygienischen Gründen wird während des Werkunterrichts nicht gegessen oder getrunken!
- Die „Sammlung Werken“ darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrerin / des Lehrers betreten werden!
III
- Werkzeuge bergen oft schwer einschätzbare Gefahren und dürfen deshalb nur von jenen Schülerinnen / Schülern verwendet werden, die mit dem Gebrauch des jeweiligen Werkzeugs im Unterricht vertraut gemacht wurden.
- Die gesamte Werkstättenausstattung ist ausschließlich ihrer Bestimmung gemäß zu verwenden!
- Die Werkzeugschränke werden nur vom Lehrer selbst oder mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis zur Werkzeugentnahme geöffnet.
IV
- Maschinen und Geräte sind aufgrund ihres höheren Wirkungsgrades auch besonders gefährlich!
- Sie sind in unserer Werkstätte in zwei Kategorien geteilt:
- Kennzeichnung durch gelben Punkt: Sie sind wie die unter Punkt III behandelten Werkzeuge zu verwenden, wobei außer dem Gebrauch auch speziell die besonderen Gefahren im Unterricht behandelt worden sein müssen. Vor Inbetriebnahme von gelb gekennzeichneten Geräten und Maschinen muss sich die Schülerin / der Schüler vergewissern, dass ihr / sein momentaner Arbeitsplatz im Blickfeld des Lehrers liegt.
- Kennzeichnung durch rotes Dreieck: Schülerinnen / Schüler der Unterstufe dürfen dieses Gerät keinesfalls verwenden!
V
- Die Schülerin / der Schüler ist für das von ihr / ihm verwendete Schuleigentum verantwortlich.
- Arbeitsplatz und Ausrüstung müssen von ihr / ihm gereinigt, gepflegt und auf Vollständigkeit überprüft werden, sodass die / der Nächste ohne Beeinträchtigung weiterarbeiten kann.
- Wertminderungen an Werkzeug und Ausstattung, die durch Nichteinhaltung dieser Werkstättenordnung zustande kommen, müssen von der Schülerin / vom Schüler selbst wieder gutgemacht werden.